Mofa-Pruefbescheinigung, Klasse AM und Elektro Senioren Mobile
Bei unseren Elektro Trikes muss rechtlich zuerst zwischen Krankenfahrstuhl und Freizeitmobil unterschieden werden. Davon haengt ab, ob ein Fahrzeug ohne Genehmigung, mit Mofa-Pruefbescheinigung oder mit Fuehrerschein gefahren werden darf.
Wichtig: Das Elektro Senioren Mobil mit 25 km/h ist in der Regel zu schnell fuer die Krankenfahrstuhl-Einstufung. Ein Kabinenroller mit 45 km/h benoetigt mindestens die Fahrerlaubnis Klasse AM.
Voraussetzungen fuer die Zulassung als Krankenfahrstuhl
Damit ein Fahrzeug rechtlich als Krankenfahrstuhl gilt, muessen nach den beschriebenen Vorgaben folgende Kriterien eingehalten werden:
- Bauart fuer die Nutzung durch koerperbehinderte Personen
- Hoechstens ein Sitz
- Ueberdachung ist zulaessig
- Leergewicht inklusive Akku, ohne Fahrer: maximal 300 kg
- Zulaessiges Gesamtgewicht: maximal 500 kg
- Maximale Breite: 110 cm
- Bauartbedingte Hoechstgeschwindigkeit: maximal 15 km/h
Einordnung unserer Elektro Trikes
Offene elektrische Dreiradroller koennen unter die oben genannten Grenzen fallen, wenn sie auf 15 km/h begrenzt sind.
Das 25-km/h-Seniorenmobil ist fuer die Krankenfahrstuhl-Einstufung normalerweise zu schnell.
Kabinenroller
Kabinenroller sind in der Regel breiter, schwerer und schneller. Deshalb werden sie rechtlich nicht als Krankenfahrstuhl eingeordnet.
Zuschuesse durch Krankenkassen sind moeglich, muessen aber immer individuell geprueft werden.
Unterkategorien und erforderliche Nachweise
Bis 6 km/h
Rechtlich wie Fussgaenger im Strassenverkehr. Keine Pruefbescheinigung und in der Regel kein Versicherungskennzeichen erforderlich. Eine Haftpflichtversicherung ist trotzdem dringend empfehlenswert.
Ueber 6 km/h bis 10 km/h
Versicherungspflicht besteht. Gefuehrt werden kann das Fahrzeug weiterhin ohne Fuehrerschein oder Mofa-Pruefbescheinigung, wenn die Person dazu in der Lage ist.
Ueber 10 km/h (z. B. 15 km/h oder 25 km/h)
Versicherungskennzeichen und Mofa-Pruefbescheinigung notwendig. Die Bescheinigung ist ab 15 Jahren moeglich und gilt rechtlich nicht als Fuehrerschein.
Bis 45 km/h (Kabinenroller 1500)
Mindestens Fuehrerschein Klasse AM erforderlich. Alternativ sind hoehere Klassen (z. B. A, B, C) ebenfalls gueltig.
Mofa-Pruefbescheinigung: wichtige Punkte
- Fuer Fahrzeuge ueber 10 km/h benoetigt man eine Mofa-Pruefbescheinigung.
- Erwerb ueber Fahrschule/Bildungseinrichtung (Theorie + Praxis + theoretische Pruefung).
- Aushaendigung ab vollendetem 15. Lebensjahr.
- Personen mit Geburtsjahr vor 1965 benoetigen diese Bescheinigung in der Regel nicht.
Sonderfaelle und Stichtage
In der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gibt es Uebergangsregelungen fuer Altfahrzeuge und alte Bescheinigungen. Als genannte Stichtage gelten insbesondere der 01.09.2002 und der 30.06.1999.
Die Auslegung im Einzelfall haengt von Fahrzeugtyp, Erstzulassung/Inverkehrnahme und vorhandenen Dokumenten ab. Rechtliche Grundlage: Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Teilnahme am Strassenverkehr
- Bis 6 km/h: Nutzung von Gehwegen und Fussgaengerzonen im Rahmen der geltenden Regeln moeglich.
- Mit schnellerem, versicherungspflichtigem Fahrzeug: Fahrbahnbenutzungspflicht.
- Radwege sind fuer diese Fahrzeuge in der Regel nicht zulaessig.
- Beim 25-km/h-Seniorenmobil gilt: im kleinsten Gang bis 6 km/h wie Fussgaenger, darueber auf die Strasse.
Hinweis
Diese Seite stellt eine uebersichtliche Zusammenfassung dar und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Fuer verbindliche Einordnung im Einzelfall sollten zustaendige Behoerden oder Fachstellen einbezogen werden.

